08.07.2011, 20:22
08.07.2011, 20:36
Suesserzwerg schrieb:
keving schrieb:
Ein Screenshot gilt wohl kaum als Beweis.
Hör mal ich arbeite in einem Verein der regelmäßig so ein scheiß bekommen und viele hören dann auf sowas wie Ts3-boby sagt und am ende löhnen die richtiges geld..
ich gib nur ins Threads meine Meinung ab,wo ich auch Ahnung von habe...
noobzontour: mach was die anderen sagen,aber sei nicht verärgert oder wütend wenn du richtig kohle zahlen muss..
Das wars von mir..
Es gibt nichts leichteres als einen Screenshot zu faken.
08.07.2011, 20:38
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08.07.2011, 21:54
Meist bekommst du eine Abmahnung welche einen gewissen teil des Streitwerts als Anwaltskosten beziffert, eine Unterlassungserklärung musst du dann bei Zahlung nicht unterzeichnen. Hatte den Fall selbst einmal gehabt, ggf. die Anwaltskosten übernehmen sonst wird es schnell teuer.
Aber nur der Copyright Inhaber darf abmahnen, egal ob du die Quelle bist oder der entsprechende Publisher selbst. Du hast ja lediglich Nutzungsrechte an dem Material.
Aber nur der Copyright Inhaber darf abmahnen, egal ob du die Quelle bist oder der entsprechende Publisher selbst. Du hast ja lediglich Nutzungsrechte an dem Material.
08.07.2011, 21:56
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