Ist von daher rechtlich gesehen eine eintragungsfreie Einzelunternehmung.
Selbige können bei keinem Registergericht (Amtsgericht ist ein solches) eingetragen werden.
Als Einzelunternehmen kann der Inhaber niemanden Prokura gewähren, also einen Vertretungsberechtigten benennen.
Wie es bis eben noch im Impressum war.
Ein Murksimpressum ins Netz stellen ist ein Sache.
Wenn man drauf hingewiesen wird und das dann (halbwegs) korrigert ist das ja durchaus ok.
Danach mir dann erzählen zu wollen, man wüßte nicht was daran falsch sein sollte, schließlich wäre es ja von Trustshop.de rechtlich abgesichert, zeigt mir nur zu deutlich mit wem ich es zu tun habe.
In diesem Zusammenhang muss ich allerdings zugeben, dass meine Recherchefähigkeiten sehr eingeschränkt zu sein scheinen.
Denn bei Trustshop.de konnte ich keinen Hinweis auf ein Angebot finden welches auf eine rechtliche Absicherung von Impressen hindeutet.
Was im übrigen eine Rechtsberatung darstellen würde, welche nur durch dazu legitimierte Personen gegen Entgelt stattfinden darf.
Von daher endet hier dann auch meine Hilfsbereitschaft.
