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Hier wurde für ein Kleingewerbe - wenn auch nicht im IT-Bereich - auch nur 30€ fällig.
Ja, in Hessen musste ich auch nur 30 Euro bezahlen Wink
@andi553
Dünnschiß, mehr kann ich dazu nicht sagen. In DE kann man auch unter 16 Jahren gewerbe anmelden. Dazu müssen deine Eltern mit dir zum Vormundschaftsgericht (Amtsgericht), da muss man sein Projekt vorstellen etc. Wenn Eltern und Amtsgericht dir das Ok geben, kannste einfach zum gewerbeamt und anmelden.
Wenn das Amtsgericht dir das Okay gibt, dann bist du in dem Bereich der dein Unternehmen betrifft voll geschäftsfähig. Also kannst verträge schließn etc
Nein, das Vormundschaftsgericht ist sozusagen das Jugendgericht, das es mittlerweile nur noch im Jugendamt gibt und nicht mehr als Gericht.
Du kannst dein Gewerbe wie gewohnt in der Gemeinde oder im Finanzamt anmelden, jedoch mit Erlaubnis deiner Eltern...
Außerdem wäre jeder Vertrag der abeschlossen wird nach meines Erachtens nach von den Eltern unterschrieben da dieser sonst mit einer Unterschrift eines minderjährigen nichtig wäre.

Diese Aussage tätige ich aus meines Wissens nach und muss hinweisen da diese keinerlei eine Rechtsberatung ist.

Philip1212

Also ich kann nur sagen,

Ja man kann auch mit unter 18 ein Kleingewebe gründen, vorraussetzung ist natürlich,

- Das du beim Amtsgericht warst und du dich für voll Geschäftsfähig bevollmächtigen lassen hast, dann bist du unbeschränkt Geschäftsfähig für alles was dein Kleingwerbe mitsichbringt.

Was du nicht kannst ist alles Privates, da das Private wieder in die bescränkte Geschäftsfähigkeit zählt.


Wie gesagt das muss man gelernt haben damit man sowas mal weis aber möglich ist es nur wenn du 8 Jahre bist wird kein Richter der Welt dich für Unbeschränkt Geschäftsfähig schreiben lassen, alleine schon aus dem Grund weil du 8 bist.

Wenn du nätürlich 16 bist und schon sehr reif bist dann würde das ehr gehen.


MFG Philip

PS: Ich bin erst 15, aber ich gehe auf eine Private Wirtschaftschule, wo wir sowas einfach immer wieder lernen...
philip dein deutsch, wie du sätze formulierst, ist eine absolute katastrophe und ich finde wenn du schon versuchst zu helfen, dann solltest du auch richtig schreiben und nicht so einen quirlefantz.

wie soll der, der eh schon volle minus 100 % ahnung hat den misst denn verstehen??
und dafür das du auf ne wirtschaftsschule gehst hat das bei dir anscheinend nichts zu bedeuten, denn was du geschrieben hast haben die vor dir auch schon geschrieben, also einfach nur übernommen (doppelpost) und dazu hast du die hälfte dan weggelassen und sätze formuliert die keinen sinn ergeben bzw die warschl. keiner versteht.

aber wie gesagt -> das muss man gelernt haben damit man sowas mal weis
haha ;D lmao

und zu dem ganzen; ich bin mir zu 10000 % sicher das man in google genug dazu findet (höchstwarschl. auch -nichts gegen euch alle- kompetentere informationen, man muss nur wissen nach was man sucht aber anscheinend weis das der treadersteller auch nicht so genau. also wenn du das ganze, nächstes jahr schon machen willst bzw ende nächsten jahres, dan empfehle ich dir dich bis dahin gut damit auseinander zu setzen, sonst wirst du vll nicht lange deinen "spaß" daran haben.

weshalb ich hier keine antwort auf die frage des treaderstellers gebe?: ganz einfach weil google voll damit ist und er sich im vorfeld keinerlei gedanken darüber gemacht hat sondern einfach mal sinnlos und dumm darauf losgepostet hat. und daraus wird er auch nicht schlau bzw kommt er damit auch nicht weiter. und da es eine ausführliche erklärung, die viel zeit in anspruch nehmen würde, bräuchte damit er es versteht bzw damit seine frage beantwortet ist, mach ich mir die arbeit nicht. nehmts mir nicht übel/böße

grüße
hancks
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