03.03.2012, 13:14
Bundestag beschließt Button-Lösung (Foto: fotolia.com/krimar)
Der Deutsche Bundestag hat am Freitagvormittag dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" zugestimmt. Dadurch kommen auf Shopbetreiber in den kommenden Monaten ein paar Änderungen zu.
Das Änderungsgesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Danach haben Shopbetreiber drei Monate Zeit, ihren Onlineshop an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
Die in dem Gesetz enthaltene sogenannte Button-Lösung sieht vor, dass Shopbetreiber den Bestellabschluss so gestalten müssen, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die Beschriftung "Bestellung absenden" genügt demnach nicht mehr, um einen rechtskräftigen Vertrag zu schließen. Stattdessen muss der Bestell-Button eine eindeutige Bezeichnung tragen, wie zum Beispiel "zahlungspflichtig bestellen".
Außerdem muss der Käufer vor dem Abschluss des Kaufvertrages über die Kosten von Produkten, Lieferkosten und gegebenenfalls Mindestlaufzeiten informiert werden. Diese Informationen müssen klar, verständlich und deutlich hervorgehoben werden. Wer nach Ablauf der Drei-Monatsfrist gegen die neuen Vorgaben verstößt, schließt keine rechtskräftigen Verträge und kann zudem von Wettbewerbern abgemahnt werden.
Der Deutsche Bundestag hat am Freitagvormittag dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" zugestimmt. Dadurch kommen auf Shopbetreiber in den kommenden Monaten ein paar Änderungen zu.
Das Änderungsgesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Danach haben Shopbetreiber drei Monate Zeit, ihren Onlineshop an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
Die in dem Gesetz enthaltene sogenannte Button-Lösung sieht vor, dass Shopbetreiber den Bestellabschluss so gestalten müssen, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Die Beschriftung "Bestellung absenden" genügt demnach nicht mehr, um einen rechtskräftigen Vertrag zu schließen. Stattdessen muss der Bestell-Button eine eindeutige Bezeichnung tragen, wie zum Beispiel "zahlungspflichtig bestellen".
Außerdem muss der Käufer vor dem Abschluss des Kaufvertrages über die Kosten von Produkten, Lieferkosten und gegebenenfalls Mindestlaufzeiten informiert werden. Diese Informationen müssen klar, verständlich und deutlich hervorgehoben werden. Wer nach Ablauf der Drei-Monatsfrist gegen die neuen Vorgaben verstößt, schließt keine rechtskräftigen Verträge und kann zudem von Wettbewerbern abgemahnt werden.