08.11.2012, 15:59
diwelt schrieb:
Theoretisch ordnungswidrig von deinen Eltern :
Paragraf 28 Juschg:
Paragraf 28 Juschg:
Zitat:
15.entgegen § 12 Abs. 1 einem Kind oder einer jugendlichen Person einen Bildträger zugänglich macht,
Aber das sei den Mods überlassen. Ich persönlich fände es sehr fragwürdig, wenn jemand ein Spiel ab 16/18 von einem 14 Jährigen supporten lassen würde.
Theoretisch totaler Senf! Aber ich liebe ja Leute die meinen rechtlich Ahnung zu haben, weil Sie mal ein Gesetz gegoogelt haben.
Wäre ja froh, wenn bei dem Post auch etwas Fachwissen dahinter stecken würde.
Dem Threatersteller wünsche ich viel Erfolg bei der Suche.
Mach es den Lesern doch mal schmackhaft warum du für diesen Job geeignet bist.