23.12.2012, 02:45
Farbtopf schrieb:
Ja kann aber geändert werden.
Die erlaubnis besitze ich
Die erlaubnis besitze ich
Du möchtest also eine Dienstleitung anbieten? Hast du das auch als Gewerbe angemeldet?
Du möchtest also eine Dienstleitung anbieten? Hast du das auch als Gewerbe angemeldet?
Du möchtest also eine Dienstleitung anbieten? Hast du das auch als Gewerbe angemeldet?
Seit wann braucht man wenn man arbeitet eine Gewerbe schein? jetzt hört doch auf ihm so "dumme" fragen zu stellen. mit 14 Jahren hat man noch nicht so viel Erfahrung. Du kannst das so vergleichen wie wenn du 3 Jahre lang bei einem Tierarzt gearbeitet hast. du hast eine gewisse Erfahrung aber top bist du trotzdem nicht. Ausserdem ist er immer noch Schüler und kann keine 100 % Leistung erbringen. alles was er sucht ist einen kleinen Job so wie Zeitungs austragen. aber in einem Adern Bereich.
MfG
Martin
Da du allerdings in dem Fall kein Arbeitnehmer mehr bist, sondern deine Dienstleistungen anderen zu verfügung stellst, musst du hierfür ein Gewerbe anmelden. So sehe ich das zumindest.
@omg.vu
Es ist total uninteressant wie alt er ist (außer er ist noch nicht Strafmündig) oder wieviel Geld er damit verdient.
Da du allerdings in dem Fall kein Arbeitnehmer mehr bist, sondern deine Dienstleistungen anderen zu verfügung stellst, musst du hierfür ein Gewerbe anmelden. So sehe ich das zumindest.
@omg.vu
Es ist total uninteressant wie alt er ist (außer er ist noch nicht Strafmündig) oder wieviel Geld er damit verdient.
Hahaha,
pspgamer2 du bist wirklich lustig und dazu auch noch unerfahren!
Wenn er schon ein Gewerbe braucht(Braucht er nicht), dann muss er schon Einnahmen von mehreren Tausend Euro machen... macht er das?
Kann es sein, dass du nicht mal weißt was du schreibst?
Wenn ich jetzt bei der Telekom arbeiten würde, dann biete ich meine Dienstleistung(Arbeiten) an?!
Deiner Aussage zu folge ist es nicht nötig sich mit dem Finanzamt auseinander zu setzen solang man den Freibetrag noch nicht erreicht hat? Ich werfe einmal den Begriff Kleingewerbe in den Raum und werde das Thema nun ruhen lassen. Ich kann dir sagen das ich nicht "unerfahren" bin und durchaus weiß was ich dort schreibe. Es kommt in dem Fall ganz drauf an wie der Ersteller dies gemeint hat. Im Verlauf des Gesprächs hat dieser seine Dienstleistung (in Form von Systemadministration) zu einem von ihm genannten Preis (20€) angeboten. Für mich ist damit ein (Klein)Gewerbe erforderlich.
Du hast mich falsch verstanden. Wenn DU IHN als Supporter einstellst ist es für ihn total egal (zumindest was das Gewerbe anmelden angeht), da er dir jedoch seine Dienstleistungen angeboten hat dreht sich das ganze um. Du wirst zu seinem Kunden, und somit muss er eben ein Kleingewerbe anmelden.