16.02.2013, 13:08
Ich weis nicht wer euch in Jura unterrichtet hat, aber ein fehlendes Impressum auf einer Privatseite ( nicht Gewerblich ) führt in keinem Fall zu einer Anzeige.
Jede Person ist rechtlich gesehen dazu im Stande eine andere Person zu Mahnen, da ihr das fehlende Impressum gesehen habt, und mich darauf aufmerksam gemacht hab, habt ihr mich gemahnt. Bei einer nicht Gewerblichen seite, besteht keine Gefahr der Wettbewerbsverzerrung, daher ist der Umstand eines nicht vorhandenen Impressums lediglich eine "Ordnungswidrigkeit". Alle unter 16 sollten jetzt zu Papa rennen und alle ab 16 mal sehen ob sie einen Führerschein in der Tasche haben. Eine Ordnungswidrigkeit wird mit einer Maximal 40€ betragenden Ordnungsstrafe belegt, und nicht zu einer Anzeige gebracht. ( Ausnahme Wiederholungsfall )
Wenn ich also schreibe, das die Website Online ist und ich keine Kommentare zu einem Impressum will, dann ist das so gemeint wie es da steht. Mave ist der Webmaster und war leider zum Zeitpunkt als ich den Artikel geschrieben habe nicht mehr online, sonst wäre dieser Fauxpas niemals passiert. Da ich aber darum wusste, und bemüht war sofort Abhilfe zu schaffen, hätte ich dafür nichtmal eine OWI-Strafe bekommen. Also alle Schlaumeier, Kopf zu und vor der eigenen Tür sauber machen. Eure pubertären und absolut schlechten Kommentare sind absolut fehl am Platz.
Und nun nochmal zu den GGLs :
So wie Mave oben beschrieb, sind sie bei der Bestellung sichtbar.
Da sie dem Minimum an Entgegenkommen entsprechen, haben wir sie nicht extra dick
auf Seite 1 gedruckt.
Grüße an Alle die des Lesens mächtig waren, und nicht ihren Senf zu einer Fremdem Wurst gaben.
XeLTeS
Jede Person ist rechtlich gesehen dazu im Stande eine andere Person zu Mahnen, da ihr das fehlende Impressum gesehen habt, und mich darauf aufmerksam gemacht hab, habt ihr mich gemahnt. Bei einer nicht Gewerblichen seite, besteht keine Gefahr der Wettbewerbsverzerrung, daher ist der Umstand eines nicht vorhandenen Impressums lediglich eine "Ordnungswidrigkeit". Alle unter 16 sollten jetzt zu Papa rennen und alle ab 16 mal sehen ob sie einen Führerschein in der Tasche haben. Eine Ordnungswidrigkeit wird mit einer Maximal 40€ betragenden Ordnungsstrafe belegt, und nicht zu einer Anzeige gebracht. ( Ausnahme Wiederholungsfall )
Wenn ich also schreibe, das die Website Online ist und ich keine Kommentare zu einem Impressum will, dann ist das so gemeint wie es da steht. Mave ist der Webmaster und war leider zum Zeitpunkt als ich den Artikel geschrieben habe nicht mehr online, sonst wäre dieser Fauxpas niemals passiert. Da ich aber darum wusste, und bemüht war sofort Abhilfe zu schaffen, hätte ich dafür nichtmal eine OWI-Strafe bekommen. Also alle Schlaumeier, Kopf zu und vor der eigenen Tür sauber machen. Eure pubertären und absolut schlechten Kommentare sind absolut fehl am Platz.
Und nun nochmal zu den GGLs :
So wie Mave oben beschrieb, sind sie bei der Bestellung sichtbar.
Da sie dem Minimum an Entgegenkommen entsprechen, haben wir sie nicht extra dick
auf Seite 1 gedruckt.
Grüße an Alle die des Lesens mächtig waren, und nicht ihren Senf zu einer Fremdem Wurst gaben.
XeLTeS