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Zitat:
unter 14 gehen deine eltern


Nein! Nur wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und deshalb keine Kentnis davon haben oder wenn sie es wissen, es aber dennoch nicht unterbinden...

Zitat:
Eben im Chat meinte er, dass er durch seine Verkäufe erst wieder neue Keys kaufen müsse, das klingt danach, als ob er das noch ein bisschen machen will.


Vielleicht für LPs (macht er ja wohl dem Namen nach) und dann verkauft er sie weiter. Würde mir eig. logisch erscheinen.

##oben steht der grund##

mutethen schrieb:
Ich denke du hast die spiele einmal gekauft und verkaufst jetzt illegal die keycodes weiter vermutlich ohne gewerbe dafür kannst du ab 14jahre in den jugendknast wandern biste unter 14 gehen deine eltern wegen steuerhinterziehung wird heftiger bestraft als mord


Ok, und woher weist Du das jetzt so genau?
Das Gericht entscheidet über die Schwere des Vergehens und so auch über das Strafmaß.
Evt. muss man auch "nur" eine Geld Strafe zahlen Wink

Zitat:
weil es unter den sogennaten Taschengeldparagraphen fällt


Weißt du eigentlich, was als "Taschengeldparagraph" bezeichnet wird? Es handelt sich um Artikel 110 des BGB:

Zitat:
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

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