Die fragen dich, was du machst. Je gröber und pauschaler du es sagst, desto mehr Freiraum hast du ;-) ("Verkaufen" wäre aber zu pauschal ).
Dein Privatkonto reicht völlig aus, brauchst kein extra-Konto. Anmeldung im Amt kostet ca. 25€.
Rechtsschutzversicherung ist zu empfehlen, kostet keine Welt (ca 10-30€/M).
Steuererklärung wasserdicht mit allen Unterlagen beim Steuerberater ca. 150-200€ / Jahr.
Das sind die wesentlichen fixen Kosten, die du einplanen solltest. Entspannter kann man auf der Welt kein Unternehmen gründen.
Beachte aber bitte: Kleinunternehmer gehen einem Nebengewerbe nach, du musst diese Arbeit also bei deinem Arbeitgeber angeben und die Bestätigung erhalten (schriftlich bitte, kann ein Kündigungsgrund/Abmahngrund sein).
(Sparkasse und Volksbank). Die haben mir gesagt (mal grob ausgedrückt) sollten die erfahren das gewerbliche einnahmen auf mein Privat Konto stattfinden, dies ein grund ist mein Konto bei der Bank zu Kündigen.
Am besten mal Informieren. Und wichtig ist wie schon erwähnt, dein derzeitigen Arbeitergeber Informieren. ggf. musst du dich an kosten beteiligen. (Krankenkasse, sozialabgaben, kirchensteuer was weiss ich) jenachdem wie dein Arbeitgeber das handhabt.
Ein Grund kann sein, dass du schon was älter bist (scheint bei dir ja nicht so zu sein) und nicht mehr familienversichert, und deine Krankenkasse dann von dir so hohe Beiträge verlangt, dass du keinen Gewinn machen kannst. (Als z. B. du bist vorher Stundent und zahlst 80 €/Monat und müsstest dann mehrere 100 bezahlen.)
Aber wenn wir schon beim Thema sind, eine Frage an die anderen:
Ab wann ist ein Nebenerwerb ein Neben- und kein Haupterwerb? Wenn man noch Kindergeld oder Wiasengeld erhält, sonst aber nichts, wäre ein Kleingewerbe dann ein Nebenerwerb?
Ab wann ist ein Nebenerwerb ein Neben- und kein Haupterwerb? Wenn man noch Kindergeld oder Wiasengeld erhält, sonst aber nichts, wäre ein Kleingewerbe dann ein Nebenerwerb?
Kinder- oder Waisengeld sind staatliche Transferleistungen und keine Form des Erwerbs. Ein Kleinunternehmen kann haupterwerbstätig geführt werden, dies ist aber aufgrund der geringen Verdienstobergrenze meistens nicht der Fall. In der Praxis wird das Kleinunternehmen in der Regel als Nebenerwerb geführt, was immer die Bestätigung durch den Hauptarbeitgeber verlangt.
Da der TE aber bereits eine Beschäftigung gefunden hat, ist das Kleinunternehmen immer ein Nebenerwerb. Eine gesonderte Versicherung ist nicht nötig, da er sich bereits über den Hauptarbeitgeber versichern musste.
De facto liegt die Umsatzobergrenze mit einem KU bei 1458€ / Monat im Durchschnitt im ersten Jahr. Damit lässt sich schwer haupterwerbstätig ein Unternehmen führen ;-)
Quelle: Eigene Unternehmensgründung.
1. Buchhaltung
Der Buchhaltungsaufwand ist bei einem "Kleingewerbe" fast null. Du musst lediglich mit deiner Einkommenssteuererklärung eine so genannte Einnahmenüberschussrechnung (kurz EÜR) abgeben. Dann natürlich alle Rechnungen aufbewahren, das war es schon.
2. Steuern und Steuerberater
Steuerberater kannst du dir definitiv sparen, du wirst am Ende vom Jahr wohl eh nicht all zu viel Steuern bezahlen. Bei deinen Werbungskosten wird die Pauschale wahrscheinlich auch ausreichen, der Steuerberater kann da dann auch nicht mehr viel machen.
Ich weiß nicht wie viel du bei deiner Ausbildung verdienst. Würde an deiner Stelle aber rund ein Viertel (oder noch besser ein Drittel um auf der sicheren Seite zu sein) deiner Gewerbe Einnahmen für etwaige Steuerrückzahlungen zurücklegen.
3. Versicherungen, etc.
Musst du für dich selbst entscheiden. Solange man das nicht im großen Stil machen und eher private Leute als Kunden ist das imho nicht zwangsweise notwendig.
4. Geschäftskonto
Ist von Bank zu Bank unterschiedlich, das kann man pauschal nicht sagen. Das kann auch von Sparkasse A zu Sparkasse B anders sein.
Bei nur wenigen Überweisungen/Monat sind viele Banken aber auch recht kulant.
5. Nebengewerbe
Du musst auf jeden Fall darauf achten, dass es sich im nebengewerblichen Bereich bleibt. Dazu am besten bei deiner Krankenkasse nachfragen.
Das wichtigste ist eigentlich, dass du mit dem Gewerbe weniger verdienst als in deiner Ausbildung.
Ansonsten müsstest du dich selber privat versichern, ob sich das lohnt ist die andere Frage...
6. Kindergeld
Kindergeld bekommst du solange bis du deine erste Ausbildung abschließt (erfolgreich oder nicht). Du darfst aber soviel verdienen wie du willst.
@LodU
Was meinst du mit KU? Es gibt keine pauschale Grenze für Haupt- bzw. Nebengewerbe. Wenn dann ist es deine persönliche Grenze.
Das wichtigste ist, dass man weniger verdient als in seinem Hauptberuf (Ggf. aber auch nur 70% davon, kommt aber auf die Krankenkasse an).
Mittels PaySafeCard ?
Also bitte, um die paar Euro zu sparen so einen Stress auf sich nehmen.
Wirkt vor allem sehr seriös.
und welche wären das bitte?
Am besten einfach bei der Bank nachfragen... zudem kosten die Kontoführungsgebühren auch nicht die welt...
Lg eret12
Wieso spannst du uns dann auf die Folter und erzählst uns nicht was es da für seriöse Möglichkeiten gibt?
Die Zahlungsmöglichkeit mag vielleicht an sich seriös sein, nur erweckt es auf zukünftige Kunden keinen seriösen Eindruck wenn man kein Konto hat.