24.05.2013, 13:08
LoDu schrieb:
Kinder- oder Waisengeld sind staatliche Transferleistungen und keine Form des Erwerbs. Ein Kleinunternehmen kann haupterwerbstätig geführt werden, dies ist aber aufgrund der geringen Verdienstobergrenze meistens nicht der Fall. In der Praxis wird das Kleinunternehmen in der Regel als Nebenerwerb geführt, was immer die Bestätigung durch den Hauptarbeitgeber verlangt.
Da der TE aber bereits eine Beschäftigung gefunden hat, ist das Kleinunternehmen immer ein Nebenerwerb. Eine gesonderte Versicherung ist nicht nötig, da er sich bereits über den Hauptarbeitgeber versichern musste.
Da der TE aber bereits eine Beschäftigung gefunden hat, ist das Kleinunternehmen immer ein Nebenerwerb. Eine gesonderte Versicherung ist nicht nötig, da er sich bereits über den Hauptarbeitgeber versichern musste.
Es geht mir nur um die formale Betrachtung. Beim TE ist die Sachlage wohl recht klar. Aber ein Student ohne sonstige Einnahmen aus einem Beruf müsste dann das KU als Haupterwerb nennen, richtig? Auch wenn es nur geringe Umsätze hätte.