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Normale Version: Streaming Lizenz?
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So,ich habe auf der Gema Internet Seite,ein link zur Facebook Seite gefunden,wo sie auch Supporten!

Daher hab ich die Frage,gleich dort mal gestellt " zwar mit etwas Gramatische Fehler" aber hauptsache die verstehen mich und wir bekommen eine Antwort!

Ich gebe bescheid,bezw mach ich ein Screenshot,sobald eine Antwort gekommen ist von der Gema!

Facebook link von dennen : [Link: Registrierung erforderlich]
Ich hab nach circa 1er Stunde eine Antwort gehabt

Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich und ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Beachten Sie bitte, dass jede Form der Veröffentlichung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail unzulässig ist, vorbehaltlich der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Absenders. --

Sorry guys.
Nur so viel: Ich werde mir keine Lizenz holen Wink

Code:
Gesendet: Donnerstag, 5. September 2013 14:46
An: Info, GEMA
Betreff: Benötige ich eine Lizenz?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich bei Ihnen verbindlich erkundigen ob ich eine Lizenz für mein Vorhaben bräuchte.

Ich würde gerne auf meinem Teamspeakserver (eine VoIP Software, mit der man einfach und problemlos auch mit mehreren Menschen kommunizieren kann) einen sogenannten "Musikbot" installieren.
In der Online-Szene ist dieser oder auch ähnliche "Bots" schon seit fast über einem Jahrzent präsent und auch gerne gesehen.
Konkret möchte ich den Stream einer oder mehrerer OnlineRadios über diesen Bot wiedergeben (er würde somit quasi als "Repeater" oder Verteiler dienen)

Nun zu uns:

Wir sind eine mittelgroße Community, haben keinerlei Einnahmen, zahlen alles aus eigener Tasche (genau genommen ich) - diese Anmerkung nur, da ich mir durchaus Ihre Onlinepräsenz näher angeschaut habe.
Das Radio würde fast 24 Stunden am Tag durchgehen laufen (da auf einem unserer Server gehosted), und Streams von bekannten Onlineradios, wie z.B. Technobase.FM, Housetime.FM und Breakz.us spielen (also 100% Onlinestreams), wobei ich nur Technobase.FM als Lizenziertes Radio auf Ihrere Seite vernehmen konnte.(Ich weiß jedoch nicht, in wie weit dies von Bedeutung ist)

Die "Öffentlichkeit" hätte aufgrund des ausgeklügeten Rechtesystems keinen Zugriff um die Musik der Bots mitzuhören, erst nach einer Aufnahme in unserer Community und der damit verbundenen Erlangung der Rechte wäre dies möglich.
Fraglich ist hier der Begriff der Öffentlichkeit durchaus, daher stellt sich mir überhaupt die Frage in wie weit diese "Aufführungen" meiner Musikbots der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ferner stellt sich die Frage ob man bei einer Community, die schon seit einigen Jahren immer aus den selben "Kernmitgliedern" besteht und auf einen längerfristigen Bund mit den Mitgliedern ausgelegt ist überhaupt von Öffentlichkeit die Rede sein kann.

Ich spreche hier nicht nur für mich selbst, sondern für viele Tausende und nochmal aberhunderte Vereinigungen, welche ähnlich wie die Meine ausgelegt sind.

Menschen querbeet aus allen sozialen Schichten, die sich zu engen Gemeinschaften (meis sogenannte "Clans") zusammenschließen.



Eine kommerzielle Nutzung steht wohl außer Frage, da wir nicht wie manche andere auf Gewinn ausgelegt sind.



Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme, die wohl gleichzeitig wegweisend und prägend für die unsere Onlinewelt sein wird.





Hochachtungsvoll



Gianni- Donato Ferrara

Also ich kann nirgendswo raus lesen,wo die Antwort von der GEMA ist.

Also nur mal dazu.ich habe eine Antwort von einer Supporterin bekommen,was auch Öffentlich in Facebook steht.wo ein Deutig steht,dass man keine Lizens brauch,den Screen kannst du auch in meinem beitrag erlesen oder direkt in Facebook im Gema Support Bereich "Auf der Facebook Seite von der Gema".

Außerdem wenn es um Technobase etc geht,müsstest du wenn Das Radio anschreiben,ob du die erlaubnis von dennen bekommen darfst,deren Musik im TS spielen darfst.

Beispiel: du willst ein Werk von einer anderen Firma zu Download anbieten,dies darfst du nicht einfach machen sondern musst vorher die Firma fragen die das entwickelt hat.
Da dies Coyright geschützt ist geht auch für Bilder und andere Dinge..

Wegen das was du geschrieben hast:

"Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich und ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. "

Ist auch so eine Sache,im Sinne hast du deren DatenSchutz und Vertrauehn missbraucht,da die weiterleitung nicht erstattet war.

Zudem ich,Öffentlich gefragt habe,wo über Millionen Menschen zugriff haben,durfe ich im gegensatz zu Dir es Öffentlich weiterleiten.
Ich habe genaugenommen garnix missbraucht, weil ich keinerlei Aussagen zu deren E-Mail getroffen habe.

Und ich darf ja wohl meine E-Mail so oft und überall wo ich will posten ^^

Naja wenn sie es auf Facebook öffentlich gesagt haben wirds wohl so sein ...
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