06.09.2013, 11:12
06.09.2013, 11:29
Also ich würde mich defenitiv nicht drauf einlassen! Ein GbR Vertrag um als Supporter für Gameserver mitzuwirken...? Hab ich ja noch nie gehört!
Du hast dich doch bestimmt schon bei Google ein wenig schlau gemacht,oder?
Falls nicht, mach das mal und lies die vor allem die Haftungsregelungen usw. gut durch, dann erübrigen sich meiner Meinung nach deine Fragen...
Gruss
Du hast dich doch bestimmt schon bei Google ein wenig schlau gemacht,oder?
Falls nicht, mach das mal und lies die vor allem die Haftungsregelungen usw. gut durch, dann erübrigen sich meiner Meinung nach deine Fragen...
Gruss
06.09.2013, 11:29
Bei einer GbR haften die Gesellschafter privat. D.h. geht etwas mit der Gesellschaft schief oder treibt dein Kollege (weiß nicht wie gut du Ihn kennst Unsinn) haftet Ihr mit eurem Privatvermögen.
Geschäfte die von der GbR abgeschlossen werden (z.B. Eröffnung eines Bankkontos) bedürfen der Unterscrift beider Gescäftsführer. D.h., wenn du etwas nicht machen möchtest mit der GbR kann es auch nicht gemacht werden.
Bei §6 hört sich für mich die Sonderregelung etwas komisch an, zahlt er dir jedesmal wenn Ihr ins Minus kommt 400€? Komische Regelung.
Ansonsten scheint es ein ganz normaler GbR Vertrag zu sein.
Wenn du der anderen Person nicht vertraust oder fast nicht kennst, würd ich es mir ganz genau überlegen.
Geschäfte die von der GbR abgeschlossen werden (z.B. Eröffnung eines Bankkontos) bedürfen der Unterscrift beider Gescäftsführer. D.h., wenn du etwas nicht machen möchtest mit der GbR kann es auch nicht gemacht werden.
Bei §6 hört sich für mich die Sonderregelung etwas komisch an, zahlt er dir jedesmal wenn Ihr ins Minus kommt 400€? Komische Regelung.
Ansonsten scheint es ein ganz normaler GbR Vertrag zu sein.
Wenn du der anderen Person nicht vertraust oder fast nicht kennst, würd ich es mir ganz genau überlegen.
06.09.2013, 11:33
Bist du irre?!! du gründest keine GbR mit einem Fremden!!
du haftest mit für Verfehlungen eines dir Unbekannten!
du haftest mit für Verfehlungen eines dir Unbekannten!
06.09.2013, 11:35
gentlemon schrieb:
Bei einer GbR haften die Gesellschafter privat. D.h. geht etwas mit der Gesellschaft schief oder treibt dein Kollege (weiß nicht wie gut du Ihn kennst Unsinn) haftet Ihr mit eurem Privatvermögen.
Geschäfte die von der GbR abgeschlossen werden (z.B. Eröffnung eines Bankkontos) bedürfen der Unterscrift beider Gescäftsführer. D.h., wenn du etwas nicht machen möchtest mit der GbR kann es auch nicht gemacht werden.
Bei §6 hört sich für mich die Sonderregelung etwas komisch an, zahlt er dir jedesmal wenn Ihr einen Monat ins Minus kommt 400€? Komische Regelung.
Ansonsten scheint es ein ganz normaler GbR Vertrag zu sein.
Wenn du der anderen Person nicht vertraust oder fast nicht kennst, würd ich es mir ganz genau überlegen.
Geschäfte die von der GbR abgeschlossen werden (z.B. Eröffnung eines Bankkontos) bedürfen der Unterscrift beider Gescäftsführer. D.h., wenn du etwas nicht machen möchtest mit der GbR kann es auch nicht gemacht werden.
Bei §6 hört sich für mich die Sonderregelung etwas komisch an, zahlt er dir jedesmal wenn Ihr einen Monat ins Minus kommt 400€? Komische Regelung.
Ansonsten scheint es ein ganz normaler GbR Vertrag zu sein.
Wenn du der anderen Person nicht vertraust oder fast nicht kennst, würd ich es mir ganz genau überlegen.
Ich kann die Person quasi null.
Das mit den 400 € klingt viel versprechend und im späteren verlauf wird der Gewinn geteilt 50/50.
§8 Ist auch so eine Sache, ich wäre ja Gesellschafter B und dort steht nur das er an mich zahlen müsste bei Auflösung, ist es auch anders rum so?
§7 Sagt das man ohne die Unterschrift beider Gesellschafter nichts machen kann, somit dürfte doch eigentlich nichts passieren dürfen.
Gruß,
Karlo
06.09.2013, 11:37
Du unterschreibst auch keinen Grundungsvertrag mit einem Fremden ohne ihn durch einen Anwalt prüfen zu lassen!
06.09.2013, 11:38
@ gentlemon : Genau das steht in §6 ! Damit er in jedem Fall für seine Arbeit entschädigt wird würde ich mir denken.
@ Karlo : Aber wenn du nur Supporten sollst würde ich keinen Gbr Vertrag schließen. Klar könnte das Geschäft gut laufen, aber das weißt du vorher nicht. Und wenn du ihn dann auch noch kaum kennt, finger weg.
@ Karlo : Aber wenn du nur Supporten sollst würde ich keinen Gbr Vertrag schließen. Klar könnte das Geschäft gut laufen, aber das weißt du vorher nicht. Und wenn du ihn dann auch noch kaum kennt, finger weg.
06.09.2013, 11:44
Xeltes schrieb:
@ gentlemon : Genau das steht in §6 ! Damit er in jedem Fall für seine Arbeit entschädigt wird würde ich mir denken.
@ Karlo : Aber wenn du nur Supporten sollst würde ich keinen Gbr Vertrag schließen. Klar könnte das Geschäft gut laufen, aber das weißt du vorher nicht. Und wenn du ihn dann auch noch kaum kennt, finger weg.
@ Karlo : Aber wenn du nur Supporten sollst würde ich keinen Gbr Vertrag schließen. Klar könnte das Geschäft gut laufen, aber das weißt du vorher nicht. Und wenn du ihn dann auch noch kaum kennt, finger weg.
Es ist nicht nur "Supporten", es geht auch um die komplette Verwaltung.
Einrichtung, Problembehebung und was da eben dazugehört. Es ist wesentlich mehr als "NUR Supporten"
Es sollte auch so sein das ich jeden Monat 400 € bekomme.
06.09.2013, 11:46
In §5 wird geregelt, dass beide Gesellschafter die GbR führen. Allerdings bei einem Vertrag (unter 500€) kann der andere eigenmächtig handeln. D.h. es kann ein Handy für zb 400€ ohne deine Erlaubnis für die GbR gekauft werden.
Der Gewinn ist der Gewinn der GbR, dieser gehört zu 50% dir und das sofort. Geld liegt halt vorerst auf dem GbR Konto und man überlegt sich ob man es investiert oder auszahlt.
§7 besagt, dass du nur in der gleichen Branche nicht arbeiten darfst, wenn er was dagegen hat und umgekehrt. Du kannst also nicht bei einem anderen Hosting Unternehmen aushelfen, wenn er dir nicht ausdrücklich die Erlaubnis gegeben hat(schriftlich).
Bei Auflösung der GbR zahlen sich normalerweise beide Gesellschafter aus der GbR aus. Wenn du aus der Gesellschaft austreten möchtest, er sie aber weiterführen will, muss er dich auszahlen.
Genauso umgekehrt.
PS: Gebe hier keine rechtlichen Auskünfte, sondern erzähle nur aus meiner Erfahrung.
Der Gewinn ist der Gewinn der GbR, dieser gehört zu 50% dir und das sofort. Geld liegt halt vorerst auf dem GbR Konto und man überlegt sich ob man es investiert oder auszahlt.
§7 besagt, dass du nur in der gleichen Branche nicht arbeiten darfst, wenn er was dagegen hat und umgekehrt. Du kannst also nicht bei einem anderen Hosting Unternehmen aushelfen, wenn er dir nicht ausdrücklich die Erlaubnis gegeben hat(schriftlich).
Bei Auflösung der GbR zahlen sich normalerweise beide Gesellschafter aus der GbR aus. Wenn du aus der Gesellschaft austreten möchtest, er sie aber weiterführen will, muss er dich auszahlen.
Genauso umgekehrt.
PS: Gebe hier keine rechtlichen Auskünfte, sondern erzähle nur aus meiner Erfahrung.
06.09.2013, 11:59
Einfach Finger weg, keine GBR gründen, ohne das Du den gegenüber kennst (auch wen nDu ihn kennst) und schon garnicht ohne alles von einem Anwalt prüfen zu lassen.