23.04.2010, 14:05
Entscheidend ist allein die Tatsache, ob er Gewinn dabei machen will oder die Preise der entsprechenden Firmen exakt weitergibt.
Sollte er jedoch damit auch nur einen Pfennig Gewinn machen (wollen), wäre er auch nachträglich ziemlich arg dran.
Eine akribische Buchführung ist in jedem Fall Pflicht!
Sollte er jedoch damit auch nur einen Pfennig Gewinn machen (wollen), wäre er auch nachträglich ziemlich arg dran.
Eine akribische Buchführung ist in jedem Fall Pflicht!