13.08.2014, 15:03
Ich mache Softwareentwicklung und Beratung (Consulting) mit Spezialisierung auf den Bereich Internetsicherheit - aber auch außer Sicherheit natürlich.
Die Fragen die das Gericht stellt um zu prüfen, ob du "psychisch und charakterlich in der Lage" (Zitat ^^) bist, das "Erwerbsgeschäft wie ein Erwachsener zu führen" sind bspw. Fragen zur Haftung (sprich "Wer haftet wenn du Fehler machst?" und dergleichen), ob man sich schon direkt bei der Handelskammer informiert hat (was ich verneinte - man kann das also auch weglassen wenn man sich anderswo informiert) und wie man das Zeitmanagement zwischen Schule und Firma handhaben möchte. Also im Prinzip sichern die Fragen, dass man sich mit dem Gewerbe nicht selbst ins Bein schießt.
Was mich da interessiert, ist der Taschengeldparagraph.
Wie haftest du privat?
Für eine größere Geschäftsform wie eine GmbH mit 50.000€ Startkapital fehlt einfach das Kapital.
Also ein Kleinunternehmen ohne Beschäftigte, denke ich mal?
1. Kann man andere Beschäftigen?
Das ist ja ein etwas komplexerer Prozess (Versicherung usw.)
2. Man muss denke ich auch keine Steuern zahlen.
Der Steuerfreibetrag in Deutschland lag glaub bei ca. 6.800€ im Jahr.
Ich bezweifel, dass man diesen Betrag überschreitet und wenn man sonst nirgendwo einen Nebenjob macht, sollte man so steuerfrei sein.
Trotzdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass egal wie reif ein unter 16 jähriger ist, er so einer Sache in gewissem Umfang nicht gewachsen ist.
Ausnahmen bestätigen wie immer die Regeln.
Aus Erfahrung kenne ich auch kaum <18jährige die wissen was Sie tun.
Es gibt halt Gründe warum viele Sachen (Alkohol,Führerschein, Voll geschäftsfähig) erst ab 18 sind.
Auch wenn es auf den ersten und zweiten Blick nicht so erscheint.
Wenn es ernst wird, ist das wiederum eine völlig andere Situation.
Außerdem ist die Fehleinschätzung und Überschätzung durch mangelnde Erfahrung oder einfach nicht einschätzbare Gegebenheiten sehr hoch.
Siehe Spielsüchtige (da spielt das Alter keine Rolle).
Von daher würde ich mich nicht zu sehr auf Ausnahmen (das es überhaupt unter 18 möglich ist) stürzen (ich Rauche weil es coool ist).
Das ist für mich wieder ein Zeichen dafür, dass dann wieder unbedingt jeder will.
Warum?
Einfach nur weil man es ja eig. nicht könnte, ist es um so interessanter es zu tun.
Dabei verliert man alle Sachen um sich herum aus den Augen.
Und zur Haftung.
Ich kenne mich da nicht aus, denke aber wie es allgemein mit <18 üblich ist, haften die Eltern immer mit.
Immerhin müssen die ja auch Ihre Unterschrift für die Gewerbegründung geben.
Freibetrag, bei dem keine Steuerabgaben anfallen, liegt immernoch bei 17.500€ im ersten Jahr.
Ich hoffe, ich konnte wieder ein paar Fragen klären. Vielen Dank für das rege Interesse!
EDIT:
Hier gilt, dass man durch die fam.ger. Erlaubnis vollständig Geschäftsfähig wird (im Bereich des Gewerbes) und damit ist man dann auch selbst Haftungsträger. Das war auch eine Frage beim Familiengericht ob ich weiß was "mit mir passiert" wenn ein Kunde von mir durch mich Probleme bekommt weil zB. ein Bug in meiner Software ist oder dergleichen.