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Union schrieb:
Jetzt steht Praktikum drin und das fällt unters Mindestlohn Gesetz

Auch wenn ich es nicht gern tue, da muss ich dir wiedersprechen. Praktika fallen nicht per se unter den Mindestlohn.

Auszug:

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt: Der Mindestlohn gilt nur für Erwachsene. Minderjährige haben nur dann Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
  • Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum: Handelt es sich um Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist es ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten.

Quelle: [Link: Registrierung erforderlich]
Also ich muss schon sagen, das Sponsor-Board scheint hier relativ viele Rechtsberater als User zu haben. Ich denke hier mal es ist alles gesagt was gesagt sein sollte und Mutmaßungen über rechtliches Halbwissen sollte man unterlassen.

Außerdem denke ich das der Threadersteller hier sicherlich eine Menge dazu gelernt hat. Ich würde vorschlagen den Thread zu schließen.
Hallo,

es wurde hier ja bereits alles gesagt und Ich möchte hier nochmal hinweisen, das eine Rechtsberatung hier nicht gegeben werden kann.
Ich denke der Threadersteller wird wohl dazu gelernt haben und daher werde Ich das Thema hier nun beenden.

Grüße,
Kevv
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