16.12.2018, 21:31
Union schrieb:
Jetzt steht Praktikum drin und das fällt unters Mindestlohn Gesetz
Auch wenn ich es nicht gern tue, da muss ich dir wiedersprechen. Praktika fallen nicht per se unter den Mindestlohn.
Auszug:
- Du bist mindestens 18 Jahre alt: Der Mindestlohn gilt nur für Erwachsene. Minderjährige haben nur dann Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
- Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum: Handelt es sich um Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist es ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten.
Quelle: [Link: Registrierung erforderlich]