20.01.2011, 15:09
Hallo,
heute bekam ich ein eMail von
"Radovin Zimmer" <[email protected]>
Betreff: Unterlassungsaufforderung bzgl. der nicht genehmigten Nutzung von lizensiertem Bildmaterial
indem steht folgendes steht:
heute bekam ich ein eMail von
"Radovin Zimmer" <[email protected]>
Betreff: Unterlassungsaufforderung bzgl. der nicht genehmigten Nutzung von lizensiertem Bildmaterial
indem steht folgendes steht:
Zitat:
Kanzlei Zimmer, Poststraße 51, 21254 Hamburg
Fax: 0 56 41 / 24 72 12
Radovin Zimmer
Anwaltskanzlei Zimmer:
Friedenstraße 5a
Rechtswidriger Beitrag unter [Link: Registrierung erforderlich] vom 20.6.2010
Sehr geehrter Herr Ünal,
ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd, zeige ich an, dass mich die Context Ads Ltd., vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Werner Siepermann, Hamburg, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen Ihnen gegenüber beauftragt hat. Dies vor folgendem Hintergrund:
In dem von Ihnen betriebenen Seite auf der Internetseite [Link: Registrierung erforderlich] befindet sich in der Rubrik:
[Link: Registrierung erforderlich]
der Beitrag des Teilnehmers mit dem Namen Arnold S., eingestellt spätestens am 20.6.2010, der die Urheberrechte meines Mandanten verletzt hat.
Die von ihm eingestellten Bilder sind allesamt kopiert und ohne Wissen oder Lizenz auf Ihrer Seite veröffentlicht worden.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, jedenfalls bekannt sein sollte, sind Sie gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung verpflichtet, die Weiterverbreitung einer rechtswidrigen Veröffentlichung durch Löschung von Ihrer Seitezu unterbinden, sobald Sie von seinem rechtswidrigen Inhalt Kenntnis erlangt haben.
Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des genannten Beitrages habe ich Ihnen vorstehend gegeben und Sie demzufolge nunmehr namens und im Auftrage meines Mandanten aufzufordern und unverzüglich, spätestens allerdings bis Freitag, den 21.1.2011, 15:00 Uhr, die Löschung des rechtswidrigen Beitrages vorzunehmen und mir schriftlich zu bestätigen, dass die Löschung erfolgt ist.
Des weiteren haben Sie die mir entstandenen Gebühren in Höhe einer 1.3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000 € zzgl. Auslagenpauschale und MwSt. zu ersetzen.
Ihre Kostenerstattungspflicht ergibt sich auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten des Schadensersatzes. Nach diesem Rechtsgrundsatz bin ich berechtigt, den rechtswidrigen Störungszustand, den Sie durch Ihr Verhalten geschaffen haben, durch dieses Schreiben zu beseitigen und von Ihnen den dafür erforderlichen Aufwand, nämlich die Kosten meiner Tätigkeit, erstattet zu verlangen.
Bei Nichtbeachtung unserer Aufforderung behalten wir uns eine gerichtliche Durchsetzung vor und weisen Sie darauf hin, dass Sie für Entschädigungszahlungen an unseren Mandaten im Rahmen Ihrer Handlungsstruktur auch unbedingt persönlich haftbar zu machen sind. Eine Vollstreckung in Ihr unmittelbares Privatvermögen ist bei Nichtzahlung die unmittelbare Konsequenz.
Als Frist für den Zahlungseingang habe ich mir ebenfalls den 21.1.2011 notiert. Sollte diese Frist verstreichen, werde ich unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ihnen ist es natürlich danach freigestellt im Wege des Rückgriffs sich an Herrn Siepermann schadlos zu halten.
Kostenberechnung:
Gegenstandswert: 10.000 EURO
1.3 Geschäftsgebühr VV-Nr.2400 531,80 EUR
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 50,00 EUR
Zwischensumme
16% Umsatzsteuer nach § 1 UStG 204,28 EUR
856,08 EUR
Mit freundlichen Grüßen
Radovin Zimmer
Rechtsanwalt
Fax: 0 56 41 / 24 72 12
Radovin Zimmer
Anwaltskanzlei Zimmer:
Friedenstraße 5a
Rechtswidriger Beitrag unter [Link: Registrierung erforderlich] vom 20.6.2010
Sehr geehrter Herr Ünal,
ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd, zeige ich an, dass mich die Context Ads Ltd., vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Werner Siepermann, Hamburg, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen Ihnen gegenüber beauftragt hat. Dies vor folgendem Hintergrund:
In dem von Ihnen betriebenen Seite auf der Internetseite [Link: Registrierung erforderlich] befindet sich in der Rubrik:
[Link: Registrierung erforderlich]
der Beitrag des Teilnehmers mit dem Namen Arnold S., eingestellt spätestens am 20.6.2010, der die Urheberrechte meines Mandanten verletzt hat.
Die von ihm eingestellten Bilder sind allesamt kopiert und ohne Wissen oder Lizenz auf Ihrer Seite veröffentlicht worden.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, jedenfalls bekannt sein sollte, sind Sie gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung verpflichtet, die Weiterverbreitung einer rechtswidrigen Veröffentlichung durch Löschung von Ihrer Seitezu unterbinden, sobald Sie von seinem rechtswidrigen Inhalt Kenntnis erlangt haben.
Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des genannten Beitrages habe ich Ihnen vorstehend gegeben und Sie demzufolge nunmehr namens und im Auftrage meines Mandanten aufzufordern und unverzüglich, spätestens allerdings bis Freitag, den 21.1.2011, 15:00 Uhr, die Löschung des rechtswidrigen Beitrages vorzunehmen und mir schriftlich zu bestätigen, dass die Löschung erfolgt ist.
Des weiteren haben Sie die mir entstandenen Gebühren in Höhe einer 1.3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 10.000 € zzgl. Auslagenpauschale und MwSt. zu ersetzen.
Ihre Kostenerstattungspflicht ergibt sich auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten des Schadensersatzes. Nach diesem Rechtsgrundsatz bin ich berechtigt, den rechtswidrigen Störungszustand, den Sie durch Ihr Verhalten geschaffen haben, durch dieses Schreiben zu beseitigen und von Ihnen den dafür erforderlichen Aufwand, nämlich die Kosten meiner Tätigkeit, erstattet zu verlangen.
Bei Nichtbeachtung unserer Aufforderung behalten wir uns eine gerichtliche Durchsetzung vor und weisen Sie darauf hin, dass Sie für Entschädigungszahlungen an unseren Mandaten im Rahmen Ihrer Handlungsstruktur auch unbedingt persönlich haftbar zu machen sind. Eine Vollstreckung in Ihr unmittelbares Privatvermögen ist bei Nichtzahlung die unmittelbare Konsequenz.
Als Frist für den Zahlungseingang habe ich mir ebenfalls den 21.1.2011 notiert. Sollte diese Frist verstreichen, werde ich unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ihnen ist es natürlich danach freigestellt im Wege des Rückgriffs sich an Herrn Siepermann schadlos zu halten.
Kostenberechnung:
Gegenstandswert: 10.000 EURO
1.3 Geschäftsgebühr VV-Nr.2400 531,80 EUR
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 50,00 EUR
Zwischensumme
16% Umsatzsteuer nach § 1 UStG 204,28 EUR
856,08 EUR
Mit freundlichen Grüßen
Radovin Zimmer
Rechtsanwalt
Was würdet Ihr dazu sagen?
Gruß,
KaSo