Zu 1.
Also ich kann ein Impressum und ein Disclaimer sehen.
Deine erste Aussage ist also falsch.
Das Impressum ist nicht gesetzeskonform, es fehlt z.B. der Ansprechpartner und der V.i.S.d.P. aufgrund der Redaktionellen Inhalte -> News etc.
Zu 3.
Es gibt eine 16ner Version von Pegi
PEGI, gilt wie dlite schon sagte nicht in Deutschland. In Deutschland gilt die USK, daher ist diese Aussage absolut nicht haltbar und nichts rechtmäßig.
Da gebe ich dir vollkommen Recht.Aber wenn die Eltern es erlauben machen die sich strafbar.Aber auch ich kenne mich da nicht so aus, da ich kein Rechtsanwalt bin.
Da muss man kein Rechtsanwalt für sein. Ich war z.B. Verkäufer in der Software Abteilung das sind Basics.
Fakt ist, eine Person, welche nicht das Mindestalter erreicht darf die Ware nicht Kaufen. Legt eine Person eine Ware auf das Kassenband etc. und diese Person ist noch nicht alt genug, darf diese Ware nicht verkauft werden ganz gleich ob die Eltern direkt dahinter sind oder nicht. Die Eltern müssen die Ware aufs Band legen und Zahlen. Der Verkauf von Spielen an Personen welche das USK Alter nicht erreicht haben ist Strafbar.