Hinweiß für Shopanbieter
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Hinweiß für Shopanbieter
Hallo,
da es aktuell in unserem Betrieb ein großes Thema ist und die Abmahnkanzleien nur darauf warten:
Bitte achtet auf die neue Regelung für Shops, u.a darf man keine zusätzlichen Kosten für Zahlungsarten verlangen!
Da ich natürlich selbst kein Anwalt bin, verweise ich euch da am besten auf andere Bezugsquellen wie zb. [Link: Registrierung erforderlich]
Bitte beachtet das die Regelung zum Freitag, den 13.06 um 0 Uhr in Kraft tritt und ihr ab 0:01 Uhr abgemahnt werden könnt!
Liebe Grüße
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.06.2014 16:11 von Nonar.
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11.06.2014 16:10 |
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RE: Hinweiß für Shopanbieter
Das ist so nicht richtig, man muss mindestens 1 kostenfreie Zahlungsmethode anbieten.
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11.06.2014 16:15 |
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RE: Hinweiß für Shopanbieter
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11.06.2014 16:59 |
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RE: Hinweiß für Shopanbieter
Wenn ein Unternehmen durch das anbieten verschiedener Zahlarten miese macht, stimmt die Kalkulation nicht.
Jeder der etwas Ahnung von BWL hat, wird entweder solche Zahlarten nicht anbieten, nur gegen Aufpreis oder einen Betrag Pauschal in den Preis für alle einkalkulieren. Auch lassen sich solche Kosten anderweitig ausweisen (Statt z.B. "PayPal Gebühren" nennt man es einfach "Transaktionsgebühren").
Prinzipiell ist das neue Widerrufsrecht, gerade aus sich des Anbieters, sehr erfreulich. Hat man früher "für Immer" bangen müssen, dass eine Lieferung widerrufen werden kann, wenn man nicht korrekt darauf aufmerksam gemacht hat, so gibt es heute eine entsprechende Regelung dagegen. Es wird also nicht nur der Verbraucher gestärkt sondern auch der Verkäufer.
Das größten Problem sehe ich einfach nur darin, dass es keine Übergangsfrist gibt.
Mit freundlichen Grüßen / Best Regards
Julian Weiler | Geschäftsführender Gesellschafter
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11.06.2014 17:15 |
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RE: Hinweiß für Shopanbieter
Hinweis für den TO!
Hinweis wird mit s geschrieben!
@TOPIC: ja das neue Widerrufsrecht wird nun etwas händlerfreundlicher. Mal sehen wie lange xD
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11.06.2014 23:07 |
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